Probefahrt-Bedingungen

Grundsätzlich ist eine Probefahrt möglich. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Bei Regen, Schnee, Unwetter oder Anzeichen eben genannter Wetterphänomene ist keine Probefahrt möglich. Für die Probefahrt muss die Fahrbahn trocken sein.
  • Eine Probefahrt kann aus internen Gründen nicht möglich sein. Bitte informieren Sie sich vor der Besichtigung.
  • Das Fahrzeug darf nur zum Zwecke der Probefahrt benutzt werden.
  • Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, darf keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Fahrberechtigung haben und muss mit dem Führen des Fahrzeugs vertraut sein.
  • Der Verkäufer kann die Dauer der Probefahrt jederzeit begrenzen.
  • Der Fahrer versichert, dass er während der Fahrt das Fahrzeug sorgfältig behandeln wird.
  • Der Fahrer ist in vollem Umfang fahrsicher und seine Fahrtüchtigkeit ist weder durch Alkohol, Drogen oder Medikamente eingeschränkt.
  • Für alle während der Probefahrt auftretenden Schäden haftet der Fahrer. Dazu zählen auch Folgeschäden. Ausgenommen sind nachweisliche Betriebsstörungen.
  • Der Fahrer haftet auch bei Diebstahl des Fahrzeugs.
  • Der Probefahrer stellt den Halter des Fahrzeuges von Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Probefahrt entstehen.
  • Für Schäden am Fahrzeug, die der Probefahrer verschuldet hat, haftet er selbst.
    Die Haftung beschränkt sich auf die Selbstbeteiligung und einen eventuellen Schaden durch Rückstufung und zwar für die Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
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